Latinum

Durch das „Latinum“ wird die Kompetenz, lateinische Texte zu übersetzen und zu verstehen, nachgewiesen.
Das Latinum in Hessen fordert Lateinkenntnisse im Umfang der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 25.09.2005 (so genanntes „KMK-Latinum“) und wird daher bundesweit anerkannt. Eine Unterscheidung zwischen großem und kleinem Latinum gibt es in Hessen nicht mehr.
Die Beurkundung des Latinums erfolgt auf dem Abiturzeugnis.

Schülerinnen und Schüler, die Latein als zweite Fremdsprache gewählt haben, erwerben das Latinum am Ende der Einführungsphase, wenn im zweiten Halbjahr (E 2) mindestens 5 Punkte (entspricht der Note 4) erreicht werden.

Schülerinnen und Schüler, die Latein als dritte Fremdsprache gewählt haben, erwerben das Latinum am Ende der Qualifikationsphase, wenn im letzten Unterrichtshalbjahr (Q4) mindestens 5 Punkte (entspricht der Note 4) erreicht werden.

Selbstverständlich kann Latein auch nach Erwerb des Latinums als Grundkurs in der Oberstufe bis zum Abitur weiter belegt und daher auch als Prüfungsfach im Abitur gewählt werden.